Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg am 12. April 2019 in Stuttgart

Am 12. April 2019 fand im Literaturhaus in Stuttgart der Delegiertentag des Landesfrauenrates Baden-Württemberg statt.
Saskia Ulmer, Zweite Vorsitzende des Landesfrauenrates, begrüßt die Anwesenden. Sie berichtet, dass Isolde Piontek von der Geschäftsstelle zum 01.03.2019 in Ruhestand gegangen ist. Sie heißt die neue Mitarbeiterin Daniela Schraft herzlich willkommen. Isolde Piontek erhält eine von allen Delegierten unterschriebene Grußkarte mit Glückwünschen für Ihren Ruhestand.

Corinna Schneider stellte den Arbeitsbericht des Landesfrauenrates anhand einer Power Point Präsentation vor, die sie hier aufrufen können: Arbeitsbericht LFR Frühjahr 2019
Darin werden die Schwerpunkte für das Jahr 2019 vorgestellt und unter anderem ein Rückblick über die Festveranstaltung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ am 12. Januar 2019 im Landtag von Baden-Württemberg gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Delegierten des Landesfrauenrates haben im weiteren Verlauf des Delegiertentages eine neue Beisitzerin für das Vorstandsteam gewählt.  Josefine Vögl von den DEHOGA Unternehmerfrauen Baden-Württemberg musste ihr Amt aus privaten Gründen aufgeben, so dass eine Neubesetzung der Position notwendig wurde. In drei Wahlgängen wurde Viviana Weschenmoser von der AG sozialdemokratischer Frauen (AsF) aus vier Kandidierenden gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns auf die bevorstehende, gemeinsame Arbeit im Vorstand des Landesfrauenrates und  heißen Viviana Weschenmoser herzlich Willkommen! (von links nach rechts: Saskia Ulmer, Zweite Vorsitzende, Josefine Vögl, Corinna Schneider, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Viviana Weschenmoser, Beisitzerin)
Die Beschlussfassung der Delegierten beschäftigte sich mit insgesamt 11 Anträgen, die Übersicht können Sie hier nachlesen: 2019 a- Übersicht Beschluesse

Als erstes wurde über den Initiativantrag Mittelerhöhung für den Landesfrauenrat Baden-Württemberg im Landeshaushalt 2020/2021 abgestimmt, den der Vorstand Landesfrauenrat Baden-Württemberg eingebracht hat. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Bei einem geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten kommt dem Landesfrauenrat eine besonders hohe demokratische Verantwortung zu, um die Gleichstellung kompetent als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern zu thematisieren. Durch steigende Fixkosten in den vergangenen Jahren ist jedoch das frei verfügbare Budget des Landesfrauenrates eklatant zusammengeschrumpft. Bei weiter steigenden Fixkosten (z.B. Mieterhöhung) wird der Landesfrauenrat nur mit extremen Abstrichen bei den variablen Kosten, wie z.B. der Öffentlichkeitsarbeit, weiter einen ausgeglichenen Haushalt aufrechterhalten können Es ist wichtiger denn je, dass der Landesfrauenrat seiner gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden und aktuelle Entwicklungen zeitnah aufgreifen kann. Die unverzichtbare gesellschaftliche Arbeit des Landesfrauenrates muss mit seiner Gender–Expertise in Legislative und Exekutive professionell vertreten sein.

Satzungsänderung zur Aufnahme von Fördermitgliedschaften im Landesfrauenrat
Antragstellerin: Vorstand Landesfrauenrat Baden-Württemberg
Es soll keine Abstimmung über den Antrag erfolgen, sondern ein Meinungsbild abgegeben werden, um gemeinsam mit den Delegierten feststellen zu können, an welchen Stellen der Antrag noch überarbeitet werden muss.

Forschung zu Prostitution
Antragstellerin: AG sozialdemokratischer Frauen Baden-Württemberg (AsF)
Die Debatte um Prostitution, Sexkauf, Prostitutionsverbot oder Bestrafung der Freier im Rahmen der Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes hat neben dem Ringen um die inhaltliche Position eines deutlich gemacht: es gibt keine verlässlichen Zahlen für die Debatte. Es wurde mit Erfahrungswerten, Einschätzungen und Hochrechnungen diskutiert. Je nach Perspektive und Haltung zum Thema wurden diese bewertet. Um die Rahmenbedingungen für die weiteren Diskurse hier zu verbessern, ist eine Erforschung der Situation unabdingbar.

Gebührenfreie Kitas
Antragstellerin: AG sozialdemokratischer Frauen Baden-Württemberg (AsF)
Nach Diskussion wird der Antrag von der Antragstellerin zurückgezogen.

Stabile Finanzierung der Beratungsstellen für Prostituierte
Antragstellerin: AG sozialdemokratischer Frauen Baden-Württemberg (AsF)

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine gesicherte Finanzierung der Beratungsstruktur in Baden-Württemberg einzusetzen. Mit der Reform des Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG), welches am 1. Juli 2017 in Kraft trat, wird die Informationspflicht der Behörden zu Beratungsgesprächen festgeschrieben. Dies sind die kommunalen Stellen (Kommunen, Städte, Landkreise), die auch die Anmeldung durchführen. Allerdings gibt es hierfür keine einheitlichen Standards und noch viel eklatanter, keine gesicherte Finanzierung.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Beamtinnen für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden – sog. Mütterrente
Antragstellerin: BBW Frauen im Beamtenbund Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Beamtinnen für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden (die sogenannte Mütterrente) innerhalb des jeweils einschlägigen Alterssicherungssystems systemkonform und wirkungsgleich zu berücksichtigen. Die Erziehung von Kindern ist eine Leistung, deren Anerkennung nicht von Beruf und Status der Eltern abhängig gemacht werden darf.

Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit
Antragstellerin: BBW Frauen im Beamtenbund Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, dass die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) in erheblichem Umfang von ihren dienstlichen Aufgaben entlastet wird. Ihre Stellvertreterin muss ebenfalls teilentlastet werden.

Verwirklichung der im Koalitionsvertrag angestrebten Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg
Antragstellerin: DGB Frauen Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert den Gesetzgeber auf eine Verwirklichung der im Koalitionsvertrag angestrebte Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dafür ist insbesondere eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung erforderlich. Zu diesem Zweck setzt sich der Landesfrauenrat gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass der Entgeltgleichheits-Check (eg-Check) als geeignetes Prüfungsinstrument im öffentlichen Dienst flächendeckend angewandt wird.

Evaluierung des Beurteilungswesens in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit durch die Landesregierung
Antragstellerin: DGB Frauen Baden-Württemberg
In einem weiteren Beschluss wird die Landesregierung dazu aufgefordert, das Beurteilungswesen in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit zu evaluieren. Dabei soll es die Beurteilung der Beamt*innen in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit sowie Teilzeit- und Telearbeit auswerten. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.

Einsetzung von Zielvereinbarungen, um innerhalb von 2 Jahren in Großunternehmen im technischen Bereich 30% MINT Frauen auf Teamleitungsebene zu platzieren und um kurzfristig auf allen Führungsebenen im technischen Bereich an Personalentscheidungen beteiligt zu sein.
Antragstellerin: dt. ingenieurinnenbund e.V. (dib)
Ein weiterer Beschluss fordert die Einsetzung von Zielvereinbarungen, um innerhalb von 2 Jahren in DAX- und Großunternehmen in Baden-Württemberg in technischen Bereichen 30% MINT Frauen auf Teamleitungsebene zu platzieren und um kurzfristig auf allen Führungsebenen in technischen Bereichen an Personalentscheidungen beteiligt zu sein.

Akademisierung der Hebammenausbildung
Antragstellerin: Hebammenverband Baden-Württemberg e.V.
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, als eines der ersten Bundesländer unverzüglich dafür Sorge zu tragen, den Weg vorzubereiten alle Ausbildungsgänge der Hebammenausbildung an die Hochschule zu überführen. Wir begrüßen ausdrücklich die neueste Entwicklung zu diesem Thema und den vom Bundesgesundheitsminister am 15. Mai 2019 vorgelegten Gesetzentwurf der primärqualifizierende, duale Studiengänge mit einem Studiengehalt für den Praxisteil vorsieht.

Geschlechtergerechte Verwaltungssprache
Antragstellerin: LAG FrauenPolitik Bündnis 90/Die Grünen

Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates beschließt einstimmig sich dafür ein zu setzen, dass das Land eine Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache herausgibt. Sie soll für sämtlichen Schriftverkehr sowie für Rechtstexte verbindlich sein. Indem Formulierungen weiter reichen als der bisherige Ausgleich zwischen weiblich und männlich, wird der Vielzahl geschlechtlicher Identitäten Rechnung getragen

Charlotte Schneidewind-Hartnagel weist zum Abschluss der Delegiertenversammlung auf das 50 jährige Jubiläum des Landesfrauenrates am 29.6.2019 im Neuen Schloss hin und verabschiedet die Delegierten.