Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet Förderprogramm gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt / Unterstützung für Partnerprojekte auf lokaler und regionaler Ebene

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert im Zeitraum von 2019 bis 2020 Projekte zu den folgenden Themen: „Partnerschaften für einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt stärken – Kräfte bündeln“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Bereich Beschäftigung und Beruf. Auch die meisten Beratungsanfragen, die bei der  Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingehen, beziehen sich auf Diskriminierungen im Arbeitsleben.
Deshalb fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/UeberUns/Foerderaufruf/foerderaufruf_node.html) Partnerprojekte zur Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Unter dem Motto „Partnerschaften für einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt stärken – Kräfte bündeln“ sollen Akteur_innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit starken Partner_innen aus Wirtschaft, Gewerkschaften  und Interessenvertretungen wirksame Instrumente entwickeln, um Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu verhindern oder zu beseitigen.
Förderfähig sind Projekte, die in Kooperation mit einem oder mehreren Akteur_innen des Arbeitsmarktes realisiert werden, z.B. mit Unternehmen oder Verwaltungen, mit Akteur_innen der beruflichen Aus- und Fortbildung, mit Interessenvertretungen wie Gewerkschaften, Betriebsräten sowie betrieblichen Beauftragten oder Kammern.
Themen können z.B. sein:

  • präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen, wie z.B. sexueller Belästigung im Arbeitsleben
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen von Benachteiligungen im Arbeitsleben
  • neue Wege der Beratung zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf
  • (wissenschaftliche) Beiträge zur Klärung offener Fragen zu Diskriminierung im Arbeitsleben

Förderfähig sind Maßnahmen, deren Ergebnisse bundesweit von Bedeutung sind oder die in Regionen mit wenig ausgeprägten Unterstützungsstrukturen einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung für Betroffene leisten.
Des Weiteren fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen der von den Vereinten Nationen für den Zeitraum von 2015 bis 2024 ausgerufenen Internationalen Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung ein Forschungsprojekt zur Erforschung der Ursachen, Erscheinungsformen und/oder Auswirkungen von Rassismus und rassistischer Diskriminierung Schwarzer Menschen in Deutschland. Dabei soll entsprechend dem sachlichen Anwendungsbereich des AGG insbesondere Diskriminierung im Arbeitsleben (inkl. Übergang von Schule bzw. Ausbildung in den Beruf) oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in den Blick genommen werden Die Forschung soll einen Beitrag zur Verbesserung der qualitativen oder quantitativen Datenlage im Themengebiet leisten. Zudem sollen auf Basis der Forschungsergebnisse konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung dieser Personengruppe beitragen. Weitere Informationen können den zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen (RL-ADS) entnommen werden.

Anträge auf Projektförderung können bis zum 15. April 2019 gestellt werden.