Pressemitteilung 100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten

„Feiern und fordern“ – unter diesem Motto fand am 9. November die Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates in Stuttgart statt. Am 12. November 1918 wurde mit der Verkündung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts der Grundstein für die parlamentarische Demokratie in Deutschland gelegt. Dieses Datum wird als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts gefeiert, dass von vielen Frauen unbeirrt und mutig erstritten wurde. Anlässlich dieses Jahrestages finden auch in Baden-Württemberg zahlreiche Jubiläumsveranstaltungen statt. Der Landesfrauenrat nimmt dies zum Anlass nicht nur das aktive Wahlrecht für Frauen zu feiern, sondern auch mit Nachdruck auf die anhaltenden Defizite in der Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten in Baden-Württemberg hinzuweisen. Nach der gescheiterten Reform des Landtagswahlrechts fordert der Landesfrauenrat mit seinen 50 Mitgliedsverbänden weiterhin vom Landtag die Einsetzung eines Bürger*innenforums. Die LFR-Broschüre-100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre Unterrepräsentanz von Frauen“ fasst die aktuelle Ausgangslage zusammen und gibt einen Überblick über die Forderungen. „Jede Jubiläumsfeier zu 100-Jahren-Frauenwahlrecht ist deshalb der richtige Ort um weiter Veränderung zu fordern und auf die fortwährende strukturelle Diskriminierung von Frauen hinzuweisen. Mit Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung geht es nicht weiter. Für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung in der politischen Repräsentanz braucht es in Baden-Württemberg eine Änderung des Landtagswahlrechts“, so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende des Landesfrauenrates, „ohne Geschlechtergerechtigkeit bleibt die Demokratie unvollendet!“