Der Landesfrauenrat wird grundsätzlich alle Bemühungen zur Umsetzung der Landtagswahlrechtsreform
unterstützen. In welcher Form und wie, wird die Delegiertenversammlung am
4. Mai 2018 beschließen. „Wir begrüßen, dass die Debatte um die Reform weiterhin tagesaktuell
bleibt“, so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Erste Vorsitzende des LFR.