Landtagswahlrechtsreform jetzt!

Pressemitteilung des Landesfrauenrats vom 24.01.2018

 Nominierungsgerechtigkeit für Frauen wieder in weiter Ferne

Fassungslos reagiert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg auf den gestrigen Beschluss der CDU-Landtagsfraktion. Mit ihrem geschlossenen „Nein“ zur Reform des Landtagswahlrechts verstößt sie nicht nur gegen den Koalitionsvertrag. Sie ignoriert auch abermals den Beschluss der 50 Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates, in denen mehr als zwei Millionen Bürgerinnen des Landes organisiert sind.

„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, warum eine Änderung des Landtagswahlrechts dringend notwendig und längst überfällig ist, dann hat die CDU-Landtags-fraktion gestern dazu den besten Beitrag geleistet. Die Zufallsauswahl vor Ort, die die CDU-Fraktion immer noch für das non plus ultra hält, wird das Land nicht zukunftsfähig machen. Wer nicht Teil der Lösung sein will, ist Teil des Problems“ so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg.

Die Änderung des Landtagswahlrechts ist dringend notwendig und längst überfällig. Das bisherige Wahlrecht führt zu einer ungleichen und unzureichenden Repräsentanz von Frauen, von jungen Menschen und von Menschen mit unterschiedlichen Herkunftsbiografien und schadet der repräsentativen Demokratie.

Ohne eine Reform hin zu einem demokratischeren Wahlrecht, das Nominierungsgerechtigkeit für Frauen sicherstellt, so warnt der Landesfrauenrat, wird Baden-Württemberg auch weiterhin die bundesweite Schlusslichtposition beim Frauenanteil im Landesparlament (derzeit 24,5 %) behalten.

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Links zur Presseberichtersatttung und Interview mit Charlotte Schneidewind-Hartnagel: dpa-Meldung, z.B. WELT online 26.01.2018