LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Eigenständige Existenzsicherung (4)

Wege aus der Frauenarmut – Eigenständige Existenzsicherung

Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung, Landtag, öffentlichen und privaten Arbeitgebern bzw. den Tarifpartnern:
1. Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen und zu erhalten durch gezielte Arbeitsmarktpolitik, regionale Wirtschaftsförderung und Unterstützung bei der Existenzgründung.
– Beschäftigungsprogramme, Wirtschaftsförderungsprogramme, Konjunkturprogramme und dergl. grundsätzlich geschlechtergerecht zu konzipieren und umzusetzen. Das Land muss entsprechend seine Förderbedingungen formulieren und so konsequent an seine Kooperationspartner in den Kommunen, in der Wirtschaft, bei den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen entsprechend herantreten (analog Tariftreuegesetz).
– Existenzgründungen von Frauen sind insbesondere im ländlichen Räumen zu fördern mit dem Ziel, dass Frauen vor Ort selbst Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten.
Regionale Wirtschaftsförderungs- bzw. Landesprogramme zur Förderung der Existenzgründung durch Frauen müssen niedrigschwellige, realistische Zugangsvoraussetzungen aufweisen, hinsichtlich Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Fördermittel. Förderkriterium muss der mutmaßlich vor Ort bestehende Bedarf nach den entsprechenden Dienstleistungen/Produkten sein (Strukturrelevanz)- nicht die Einzigartigkeit der Idee.
– Eine qualifizierte niedrigschwellige Wirtschafts-Beratung für Exsitenzgründerinnen ist auszubauen, diese muss auch gezielte Existenzgründungsberatung und Begleitung von Migrantinnen anbieten.
– Vorhandende Landes- und EU-geförderte Programme sind unter dem Gesichtspunkt der Tauglichkeit zur Armutsprävention zu überprüfen.

2. Entscheidungsgremien über Wirtschaftsfördermaßnahmen paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen (Mindest-Quotenvorgaben).
Wo noch nicht geschehen, müssen Mitglieder von Gremien in der Anwendung des Gender-Budgeting geschult werden.

3. Das Land muss als vorbildlicher Arbeitgeber/Finanzierer vorangehen und aktiv der (weiteren) Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen entgegen wirken. Aus dem Landeshaushalt (mit)finanzierte Arbeitsplätze müssen sozialversicherungspflichtig sein, auch bei EU-geförderten Arbeitsplatzprojekten mit Landes-Kofinanzierung. Die Zusammenlegung bzw. Aufstockung von bisherigen Minijobs zu vollzeitnahen Teilzeitarbeitsplätzen ist zu propagieren und zu fördern.

4. Im Bereich des Arbeitsrechts muss sich das Land für bessere Absicherung gegen sittenwidrige oder gerade eben noch rechtlich vertretbare Verträge einsetzen. (Bundesratsinitiative; Maßnahmen auf Landesebene zur Verbesserung des Arbeitnehmerinnenschutzes).

5. Entsprechend bereits früher vom LFR gefasster Beschlüsse erwartet der LFR Bundesratsinitiative bzw. verstärkte Aktivitäten auf Landesebene für:
– Einen gesetzlichen Mindestlohn.
– Sozialversicherungspflicht ab 1 Euro Erwerbseinkommen (Bundesratsinitiative).
– Die konsequente Anwendung des Tariftreuegesetzes ( „Landesprogramm Gute Arbeit“).
– Die Minderung/Beseitigung des Gender Pay Gap auf Landesebene.

6. Ausarbeitung von besseren Regelungen der Sozialversicherungspflicht bei Solo-Selbständigen, Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung im Sinne der Armutsprävention.