Mit großer Mehrheit wurde vom Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 18./19.10.2013 der Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) zur Änderung des Landtagswahlrechts angenommen. Ab der Landtagswahl 2016 soll ein Listenwahlrecht mit zwei Stimmen eingeführt werden, damit über das so genannte Reißverschlussverfahren der Frauenanteil im Landtag erhöht wird.
Der Landesfrauenrat, der den Vorstoß der AsF mit einer Pressemitteilung im Vorfeld des Parteitags begrüßte, erwartet nun, dass dieser Beschluss tatkräftig umgesetzt wird!
Denn die Reform des Landtagswahlrechts mit dem Ziel einen höheren und endlich einen angemessenen Frauenanteil im Landtag sicher zu stellen, ist eines der ganz dicken Bretter, an denen der Landesfrauenrat seit nunmehr gut 30 Jahren bohrt. Zur Erinnerun g: Der LFR hatte sich bereits Ende der 80-er Jahre mit der Reform des Landtagswahlrechts intensiv befasst , in einem Arbeitskreis vier konkrete Vorschläge erarbeitet und diese der damaligen Landesregierung und den Fraktionen übermittelt. Zahlreiche Aktionen folgten, z.B.: 1994 überreichte der LFR anlässlich einer Anhörung des überparteilichen Frauenaktionsbündnisses für ein neues Landtagswahlrecht (Frauen der SPD, Grünen, FDP) zum Landtagswahlrecht dem Landtag die „Rote Laterne“ für den Schlusslichtplatz im Vergleich der Bundesländer – den Baden-Württemberg bei der Landtagswahl 2011 erneut „verteidigte“.
Die Kernforderungen des LFR zur Reform des Landtagswahlrechts lauten: Verbindung von Mehrheitswahl und Listenwahl, 70 Mandate direkt, 50 über eine 50/50 quotierte Liste.