Landesfrauenrat Baden-Württemberg: Parité in den Parlamenten – Frauen kämpfen mit ungebrochener Energie

Auch nach der Bundestagswahl sind wichtige frauenpolitische Themen für die Frauenorganisationen der einzelnen Parteien nicht automatisch erledigt. Das Wahlergebnis bildet deutlich ab, dass Frauen unterrepräsentiert sind. Nur ein Viertel der Bewerbenden auf den Listen waren Frauen. Der eaf Deutschlandreport attestiert Frauen aus Baden-Württemberg die schlechtesten Chancen als Wahlkreiskandidatinnen aufgestellt zu werden. Die Notwendigkeit und die Berechtigung der Forderung nach einer Parité in den Parlamenten hat durch die Bundestagswahl erneut Nachdruck erhalten. „Das Engagement für dieses wichtige frauen-politische Ziel ist in den einzelnen Mitgliedsverbänden des Landesfrauenrats ungebrochen“ so Klingel, die Vorsitzende des LFR Baden-Württemberg und verweist auf einen Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, der am kommenden Wochenende auf dem Landesparteitag abgestimmt werden soll. Die Frauen der SPD fordern eine Änderung des Landtagswahlrechts dahingehend, dass noch in dieser Legislatur ein Listenwahlrecht mit zwei Stimmen eingeführt wird und begründen ihren Antrag wie folgt: „Mit einer Listenwahl und dem bereits verabschiedeten Reißverschlussverfahren besteht die Möglichkeit, den Frauenanteil im Länderparlament Baden-Württemberg signifikant zu erhöhen. Es ist beschämend, dass Baden-Württemberg mit einem Frauenanteil von 14% Mandatsträgerinnen im Landtag bundesweit das Schlusslicht bildet. Partizipation von Frauen in politischen Gremien zu fördern kann über verschiedene „Stellschrauben“ erfolgen. Eine davon ist die Listenwahl.“
„Der Landesfrauenrat unterstützt solche Initiativen und Anträge selbstverständlich“, so Klingel weiter. „Es geht um die Gerechtigkeitsfrage. Strukturen müssen so verändert werden, dass Frauen die gleichen Chancen auf Teilhabe am politischen Gestaltungsprozess haben wie Männer. Das gilt für alle Ebenen. Wir beobachten die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen schon jetzt sorgfältig und sind nicht sehr optimistisch, ob die bis jetzt mit Mühe erreichte Änderung des Kommunalwahlgesetzes bereits eine Verbesserung in spürbarer Qualität bringen wird.“