Entschließung zum Europäischen Sozialfonds
Zur Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Vermeidung weiterer Arbeitslosigkeit stehen in den nächsten Jahren erhebliche Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Allein in Baden-Württemberg beträgt die Summe rund 30 Millionen Mark jährlich bis ins Jahr 2006.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert deshalb alle Verantwortlichen in Bund und Land auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gelder ihrem Förderzweck entsprechend eingesetzt werden und tatsächlich der Förderung der Chancengleichheit dienen. Dazu gehört nach Auffassung des Landesfrauenrates eine strikte Beachtung der Förderrichtlinien durch die Bewilligungsbehörden und die Kontrolle der Projekte hinsichtlich des von der EU beabsichtigten „gender-mainstreaming“-Aspektes.
Entscheidende Voraussetzung für einen wirksamen Einsatz der Fördergelder aus dem ESF ist außerdem die erforderliche Finanzausstattung der Projektträger. Nur wenn Politik und Wirtschaft helfen, die ausreichenden Mittel für die Komplementärfinanzierung bereit zu stellen, bzw. vor zu finanzieren, können entscheidende Impulse für Beschäftigung und Strukturwandel erreicht werden.
Der Landesfrauenrat appelliert außerdem an die Landesregierung, großflächig über die ESF-Förderung zu informieren, damit alle AdressatInnen die Chance wahrnehmen können, Projektgelder zu beantragen
Kontrolle des gender mainstreaming bei der Vergabe der ESF-Mittel in Baden-Württemberg
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Sinne des gender mainstreaming mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel für Frauen verwendet werden.
2. Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, darzulegen, anhand welcher Kriterien sie dies überprüfen will
– 1. bei der Antragstellung
– 2. während der Laufzeit des Projektes
– 3. bei der Auswertung des Projektes
3. Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, den Regionen und Landkreisen in Baden-Württemberg verbindlich aufzugeben, die regionalen Entscheidungsgremien hälftig mit Männern und Frauen zu besetzen.