Fördermitgliedschaft

Jetzt Mitglied werden und die Arbeit des Frauenrates fördern.

Neben den ordentlichen Mitgliedern nimmt der Landesfrauenrat auch gerne Fördermitglieder auf. Dies können juristische oder natürliche Personen (Frauen) sein (§4 Abs, 1), wenn sie die Ziele des LFR (§3) unterstützen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (§4 Abs 2). Fördermitglieder können ohne Rede- und Stimmrecht an den Delegiertenversammlungen teilnehmen.

  • Über die Aufnahme zur Fördermitgliedschaft entscheidet die Delegiertenversammlung.
  • Der Förderbeitrags beträgt mindestens 100 Euro im Kalenderjahr und kann pro Kalenderjahr angepasst werden.
  • Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist spätestens bis 30.09. zum Jahresende gekündigt werden.

Fördermitglieder des Landesfrauenrates 

  • Ilse Artzt | Ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 2006-2008
  • Bischöfliches Ordinariat | Fachbereich Frauen
  • Leni Breymaier | Ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages für die SPD-Fraktion und Vorstandsmitglied bei Sisters e.V.
  • Saskia Esken | MdB Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD-Fraktion
  • Angelika Klingel | Ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 2009 – 2014
  • Dorothee Kluth | Lehrsupervisorin, Coach, Traumapädagogin
  • Prof.in Dr. Anja Reinalter | MdB Mitglied des Deutschen Bundestages für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 1.12.2019 – 31.3.2022
  • Barbara Schwarz-Sterra | Freischaffende Politologin und Coach
  • Dr. Lina Seitzl | MdB Mitglied des Bundestages für die SPD-Fraktion
  • Prof.in Dr. Kristina Wolff | Femicide Oberservation Center Germany, F.O.C.G.
  • Regine Wüllenweber | Sozial- und Kulturdezernentin Stadtverwaltung Backnang