Schlagwort: Quote

2012: Bei Novellierung des SWR-Staatsvertrags verbindliche Mindestquote von 50 % Frauen im Rundfunkrat

Stellungnahme von Januar 2013 weiter bearbeiten Im März 2012 schrieb der Landesfrauenrat an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen: „in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des SWR-Staatsvertrags hält der Landesfrauenrat Baden-Württemberg es für zwingend notwendig, dass Bestimmungen zur Repräsentanz von Frauen verbindlich ausgestaltet werden. Insbesondere betrifft dies § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrates; Abs.6: Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen, dass eine verbindliche Mindestquote von 50 Prozent Frauenanteil gesetzlich festgeschrieben wird. Davon sind die Rundfunkgremien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weit entfernt, mit einem Frauenanteil von 23,5% unter den 51 Rundfunkratsmitgliedern bzw. 20,0% unter den Verwaltungsratsmitgliedern in Baden-Württemberg. Die Landesregierung Baden-Württemberg kann und muss durch die Einführung verbindlicher Frauenmindestquoten eine gestaltende Rolle einnehmen. Sie würde damit zugleich ein Zeichen setzen, dass sie bereit ist, den […]

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Die Richtung stimmt, der Nachdruck fehlt

Landesfrauenrat Baden-Württemberg kritisiert Gutachten zur Änderung des Kommunalwahlrechts Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) begrüßt die Initiative der Landtagsfraktionen der GRÜNEN und der SPD, durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts endlich für eine Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in der Politik zu sorgen. Das in dieser Woche durch die Grünen-Fraktion vorgelegte Gutachten räumt mit bisher gern angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt zu dem Schluss: die angestrebte Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg ist zulässig und möglich!

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2006: Gleichstellungspolitik – Wahlrecht

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 17. November 2006 Gleichstellungspolitik: Aktionsprogramm Chancengleichheit 2006 – 2011 Der Landesfrauenrat hat das vom Ministerrat beschlossene ‚Aktionsprogramm Chancengleichheit‘ irritiert zur Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass sich die geplanten Maßnahmen weitgehend auf das zur Verfügung stellen von Informationen, die Durchführung von Fachtagungen und Kongressen, die Erstellung von Berichten, die Begleitung von Maßnahmen, die Ableitung von Empfehlungen oder die Zusammenstellung von Good Practice Beispielen beschränken. Darüber hinaus wurden zu den geplanten 19 Einzelprojekten weder Aussagen über deren Konkretisierung, die zur Verfügung gestellten Mittel und die Nachhaltigkeit der Umsetzung getroffen. Der Landesfrauenrat fordert daher die Landesregierung auf, 1. konkrete Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips zu benennen und 2. offen zu legen, wie viele Mittel für das ‚Aktionsprogramm Chancengleichheit‘ insgesamt und die geplanten fünf Schwerpunktthemen für den gesamten Zeitraum und […]

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