2008: Gegen Gewalt

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. November 2008
 

Bundesweite Finanzierungsregelung für Frauenschutzhäuser
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung Baden-Württemberg auf, für eine bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelung der Frauenhausfinanzierung initiativ zu werden.
Eine angemessene, bundeseinheitliche Finanzierung verschafft allen Frauenhäusern Planungssicherheit für die verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben, gewaltbetroffene Frauen zu schützen, zu beraten und zu unterstützen. Der Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder muss einfach und niedrigschwellig sichergestellt und finanzielle Barrieren müssen beseitigt werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser darf die betroffenen Frauen mit ihren Kindern nicht zusätzlich belasten und gefährden. Der gleichberechtigte Zugang aller betroffenen Frauen zum Hilfesystem muss bundesweit verbindlich geregelt und die Aufteilung der notwendigen finanziellen Mittel mit Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen dauerhaft und sachgerecht festgelegt werden.
Die erforderliche Schutz- und Hilfegewährung muss über Stadt – und Landesgrenzen hinweg „barrierefrei“ (mit klaren Regelungen der Zuständigkeit und Finanzierung auch bezüglich ausländerrechtlicher Probleme) gesichert sein. Um eine vollständige Sicherung des bedarfgerechten Angebotes zu gewährleisten, ist eine Finanzierung durch ausreichende institutionelle Förderung notwendig.

Landes-Finanzierungsregelung für Frauenschutzhäuser
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landes-regierung Baden-Württemberg auf, bis zu einer bundesweiten Regelung, für eine landesweit einheitliche und unbürokratische Regelung der Frauenhausfinanzierung initiativ zu werden.
Um dem Schutzauftrag tatsächlich Rechnung zu tragen, muss der gleichberechtigte Zugang zum Hilfesystem für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern (auch jener, die nicht unter das SGB II fallen) bedarfsgerecht, einfach und niedrigschwellig sichergestellt und die bestehenden finanziellen Barrieren beseitigt werden.
Die geltende Finanzierung nach Tagessätzen muss auf eine Zuwendungsfinanzierung umgestellt werden. Nur auf diese Weise können alle Frauenhäuser ihre Aufgaben des Schutzes, der Beratung und der Unterstützung angemessen erfüllen.
Die angemessene Beteiligung des Landes, der Landkreise und Kommunen an den für eine kostendeckende Finanzierung notwendigen Mitteln muss dauerhaft geregelt werden, um den Frauenhausträgern Planungssicherheit zu ermöglichen. Im Ländervergleich steht Baden-Württemberg in der Finanzierung der Frauenhaus-Plätze durch institutionelle Förderung weiterhin mit großem Abstand an letzter Stelle. Bei der Finanzierung sind auch notwendige Investitionskosten, wie beispielsweise für behindertengerechte Zugänge, zu berücksichtigen. Die erforderliche Schutz- und Hilfegewährung muss über Stadt und Landkreisgrenzen hinweg „barrierefrei“ (mit klaren Regelungen der Zuständigkeit und Finanzierung, auch bezüglich ausländerrechtlicher Probleme ) gesichert sein. Für ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauenschutzhäusern müssen ausreichend Plätze (Verhältnis ca 1 Platz auf 10 000 Einwohner) bereitgestellt werden.