2004: Geld, Haushalt Baden-Württemberg

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004

Kinderbetreuung: Nachbesserung des Kindergartengesetzes Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, das seit 1. Januar 2004 geltende Kindergartengesetz umgehend nachzubessern, so dass die Benachteiligung für Einrichtungen mit gemeinde-übergreifendem Einzugsgebiet beseitigt wird. Um die Angebotsvielfalt zu erhalten und zu verbessern muss den Standortgemeinden ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohngemeinde der Kinder eingeräumt werden.

Steuerentlastung für Allein Erziehende
Die Delegiertenversammlung hat mehrheitlich beschlossen, folgende Forderungen des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. zur Steuerreform zu unterstützen: Grundsätzlich fordert der VAMV eine Steuerentlastung, die unabhängig von der Familienform das Aufziehen von Kindern angemessen berücksichtigt. Bezogen auf die aktuelle Steuerreform fordert der VAMV: Der ab 1. Januar 2004 für so genannte echte Alleinerziehende geltende neue Entlastungsbetrag von 1 308 Euro und Haushalt muss der Entlastung der Steuerklasse III entsprechen und muss auf die Höhe des Grundfreibetrags ( 7646 Euro) angehoben werden.

Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen
Der Landesfrauenrat fordert das Wissenschaftsministerium auf, das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen erneut im bisherigen Umfang auszuschreiben und über das Jahr 2006 fortzuführen.

Gleichstellung bei privaten Versicherungsverträgen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird aufgefordert, über den Bundesrat darauf hin zu wirken, dass Tarife privater Versicherungsträger Frauen nicht diskriminieren. Das Versicherungsvertragsgesetz ist entsprechend zu ändern. Die EU-Richtlinie ist zügig umzusetzen.

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 5. November 2004

Rücknahme der beabsichtigten Haushaltskürzung von 10 Prozent für den Landesfrauenrat
Die vom Sozialministerium vorgeschlagene Kürzung der Mittel für den Landesfrauenrat um 10 Prozent (8.000 Euro) ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauenverbände in Baden-Württemberg und bedroht die Existenz der Geschäftsstelle des Landesfrauenrats.
Mit geringsten und seit Jahren nicht erhöhten finanziellen Mitteln bearbeitet der Dachverband von 2,5 Millionen organisierten Frauen in Baden-Württemberg seit Jahren wichtige Themen für die Frauen und die Gesellschaft insgesamt und unterstützt die Landesregierung mit enormer ehrenamtlicher Arbeit und Fachkompetenz bei der Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 Abs 2 Grundgesetz.
Der Landesfrauenrat hat zum Beispiel die Berufsinformationstage für Mädchen in Baden-Württemberg durchgeführt, den Girls’ day organisiert, den Internetwettbewerb für Mädchen ausgerichtet, in verschiedenen Lehrplankommissionen mitgewirkt, maßgeblich das Thema „Gewalt gegen Frauen“ und den so genannten Platzverweis forciert, die „Qualitätsoffensive Brustkrebs“ gegründet sowie Stellungnahmen und Vorschläge zur „eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen“ und der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ unterbreitet.
Die Haushaltskürzung durch die Landesregierung bringt für den Landeshaushalt keinerlei Entlastung, zerstört aber die geringe hauptamtliche Zuarbeit, auf die die ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsfrauen dringend angewiesen sind. Der Landesfrauenrat, der stets überparteilich und im gemeinsamen Interesse aller Frauen in Baden-Württemberg Sachpolitik betreibt, befürchtet, dass nun den Frauen im Land ihre gemeinsame Stimme entzogen werden soll. Die Delegierten der Verbände des Landesfrauenrats appellieren nachdrücklich an die Landesregierung und alle Fraktionen im baden-württembergischen Landtag, die geplante Kürzung nicht durchzuführen, damit die Geschäftsstelle ihres Dachverbandes aufrecht erhalten werden kann.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen im Land auf, sich gegen die damit verbundene Zerschlagung des ehrenamtlichen Engagements vieler Frauen zu wenden.

Erhalt der Kontaktstellen Frau und Beruf
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Förderung der Kontaktstellen Frau und Beruf in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten und den Fortbestand der Kontaktstellen sicher zu stellen.

Umwidmung der Mittel des Landeserziehungsgeldes
Der Landesfrauenrat fordert seit Jahren die Umwidmung der Mittel des Landeserziehungsgeldes zugunsten des Ausbaus der Infrastruktur für die Kleinkindbetreuung.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltskürzungen des Landes im Bereich der außerfamiliären Kinderbetreuung (u. a. bei der Schulsozialarbeit, Tagespflege-Vereinen etc.), von der bislang insbesondere sozial schwächere Familien profitieren, ist es nicht hinnehmbar, dass die freiwillige Transferleistung des Landeserziehungsgeldes in Höhe von 85 Millionen EURO als so genannte familienpolitische Maßnahme bestehen bleibt, während dem Land gleichzeitig die Mittel für den Fortbestand und den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten für 0 bis 14-jährige Kinder fehlen.
Die Delegierten der Verbände des Landesfrauenrates fordern die Landesregierung auf, das Landeserziehungsgeld umzuwidmen und die Mittel zugunsten bestehender außerfamiliärer Kinderbetreuungsangebote und für den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder einzusetzen.