2004: Gesundheit, Pflege

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004

„Gesamtkonzept Frauengesundheit“

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, ausgehend von den Handlungsempfehlungen des ersten, im Oktober 2000 vorgelegten Frauengesundheitsberichts Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsgemeinschaften Gesundheit in Baden-Württemberg sowie Frauen- und Familieneinrichtungen und –Organisationen ein „Gesamtkonzept Frauengesundheit“ zu erarbeiten. Darin sind Standards für eine frauenspezifische Gesundheitsversorgung festzuschreiben und Instrumente zu deren Implementierung in der Gesundheitspolitik des Landes zu entwickeln.

Die Landesfrauenrat setzt sich dafür ein, dass Forschung und klinische Prüfung künftig geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung deshalb auf, einen Bericht über aktuelle geschlechterdifferenzierende Forschung in Baden-Württemberg zu erstellen und darin darzulegen, welche medizinischen Fakultäten baden-württembergischer Hochschulen Forschung und Lehre bereits heute unter geschlechterdifferenzierten Gesichtspunkten durchführen, an welchen Themen, Forschungsvorhaben und Projekten zur Zeit gearbeitet wird und welche Ergebnisse bereits vorliegen.

Der Landesfrauenrat unterstützt die Forderung des Deutschen Ärztinnenbundes nach Umsetzung des Gender Mainstreaming-Leitbildes als Querschnittsaufgabe der gesamten medizinischen Versorgung und aller gesetzlichen Bestimmungen im Gesundheitswesen. Wir fordern die Landesregierung und die Bundesregierung auf, bei allen Reformen im Gesundheitswesen dafür zu sorgen, dass Frauen, die durchschnittlich noch immer 20% weniger verdienen als Männer und mehr unentgeltliche Familienarbeit leisten, keine finanziellen Benachteiligungen und keine Nachteile bei Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge erleiden.

 

Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, über den Bundesrat darauf Einfluss zu nehmen, dass nicht mehr verschreibungspflichtige Wirkstoffe nach ihrer tatsächlichen Wirksamkeit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und dieser Katalog regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Darüber hinaus fordert der Landesfrauenrat die Landesregierung auf, über das Sozialministerium die kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu verpflichten, die Patientinnen und Patienten rechtzeitig und umfassend über den Leistungskatalog und den Ausnahmekatalog zu informieren.

 

Verbraucher/innenschutz

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, die Verbraucher/innen im Sinne des aktiven Verbraucher/innenschutzes über die Kennzeichnung sowie die Vorteile und Risiken gentechnisch veränderter Lebensmittel aufzuklären und hierfür und für Kontrollmaßnahmen die erforderlichen Mittel bereit zu stellen.

 

Beschluss vom 5. November 2004

Umsetzung des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Einführung des flächendeckenden qualitätsgesicherten Mammografiescreenings ab 1.1.2005 termingerecht erfolgt.
Das Mammographiescreening muss qualitätsgesichert auf der Basis der seit 1992 bestehenden EU-Leitlinien durchgeführt werden. Eine „Aushöhlung“ der Qualitätssicherung ist ebenso wenig hinnehmbar wie die „Missachtung“ datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Damit Frauen systematisch zum Mammografiescreening eingeladen werden können, muss sichergestellt werden, dass die Daten der einzuladenden Frauen an eine geeignete Meldestelle unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemeldet werden. Hierzu bedarf es der Übermittlung der Daten durch das Einwohnermeldeamt an die einzurichtende Meldestelle. Hierbei ist der Datenschutzbeauftragte des Landes einzubeziehen. Die zeitnahe Einführung des Mammografiescreenings dient der Qualitätssicherung bei Mammografien insgesamt.

 

Ausbildungsfinanzierung der Pflegeberufe

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, sich intensiv für die Regelung der Ausbildungsfinanzierung analog der Altenpflegeausbildung einzusetzen.

Änderung der Heimpersonalverordnung

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, die geplante Änderung der Heimpersonalverordnung und hiermit die Herabsetzung der Fachkraftquote auf 33 Prozent zurückzunehmen und der Überlegung, die Ein- und Zweibettzimmer in Heimen in Mehrbettzimmer zu verwandeln entgegen zu treten.