2003: Gegen Gewalt, Gesundheit

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003

Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden.
• Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt.
• Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen seelisch, körperlich und wirtschaftlich erholen könnten, um ein menschenwürdiges Leben für sich aufbauen zu können.

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003

Frauenhausfinanzierung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die beantragten Mittel für Investitionen bei den Frauenhäusern im Land, für die im Jahr 2003 ca 500 000 € eingestellt waren, von denen jedoch bislang nur 20 % ausgezahlt wurden – noch in diesem Jahr den Antragstellerinnen in voller Höhe zur Verfügung zu stellen.Der Landesfrauenrat fordert, im Haushalt 2004 Mittel für Frauenhäuser in gleicher Höhe vorzusehen und den Frauenhäusern auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen.

Krankenversicherung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene deutlich gegen das Pau-schalprämienmodell auszusprechen und sich für das Modell einer einkommensabhängigen Versicherung einzusetzen.

Besserer Jugendschutz: Alkoholische Mixgetränke, sog. Alcopops, verführen Jugendliche zu verstärktem Alkoholkonsum
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
– Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bzgl. alkoholischer Getränke bei allen Verantwortlichen – Einzelhandel, Tankstellen, Diskothekenbetreiber, Schulen, Vereine und Eltern
– Verstärkte Schulung von Polizei und Wirtschaftskontrolldienst
– Abschaffung der steuerlichen Begünstigung alkoholischer Mixgetränke, stattdessen Belegung mit einer erhöhten Steuer wie zum Beispiel in der Schweiz.
– Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung der Alcopops mit dem Hinweis: “Darf nicht an Jugendliche unter 16 (bzw.18) Jahren abgegeben werden“.
– Bessere Aufklärung der VerbraucherInnen.